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Verbandsvertretung des Kirchengemeindeverbandes

Datum:
21. Mai 2021

Der Kirchengemeindeverband (KGV) ist als juristische Person das zentrale Verwaltungsgremium der Pfarreiengemeinschaft. Sie wird durch die Verbandsvertretung vertreten. Ähnlich wie die pastorale Zusammenarbeit der Pfarrgemeinden eine gemeinsame pastorale Struktur erfordert, erfolgt die finanziell-rechtliche Kooperation der Pfarrgemeinden in einem Kirchengemeindeverband. Im Kirchengemeindeverband sind alle Kirchengemeinden des Seelsorgebereichs vertreten.
Mit dem Kirchengemeindeverband wird die Möglichkeit geschaffen, in einem Gremium (Verbandsvertretung) die Verwaltung von Personal, Finanzen und Betriebsträgerschaften zu koordinieren und vorzunehmen.
Der KGV dient auf diese Weise der Entlastung des Pfarrers von Verwaltungsarbeit und ermöglicht einen effektiven und flexibleren Personaleinsatz. Mit der Verbandsvertretung des KGV hat der Pfarrer nur noch ein Gremium, mit dem er die wichtigen Bereiche Personal, Trägerschaften, Finanzen und pastorale Verwaltung beraten und gestalten kann. Für die Verwaltung des Ortskirchenvermögens bleiben die jeweiligen Kirchenvorstände zuständig.

Zu den Aufgaben des KGV gehören:

  • Anstellungsträgerschaft aller Laienmitarbeiter
  • Betriebsträgerschaft der Kindertagesstätten
  • Organisation und Finanzverwaltung der Pastoral- und Kontaktbüros 

Die einzelnen Kirchenvorstände entsenden je 2 Mitglieder in den Kirchengemeindeverband. Hinzu kommt ein Vertreter des Pfarrgemeinderates, der aber nicht stimmberechtigt ist. Vorsitzender ist der jeweilige Pfarrer.